Welche Leistungen bietet die GEW ihren Mitgliedern?
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Mitgliedsantrag
Änderungsmeldung an mitgliederverwaltung@gew-hessen.de
Satzung der GEW Hessen
Postfach 17 03 16 60077 Frankfurt
069–971293–93 mitgliederverwaltung@gew-hessen.de
Montag, Dienstag, Donnerstag 13–16 Uhr in den Ferien bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 9–12 Uhr
Mitglieder A–Ha | Friederike Flechsenhar 069–971293–33
Mitglieder He–M | Tanja Kamp 069-971293-38
Mitglieder N–Z | Annette Fahrendholz 069-971293-34
Beitrag Beamte
Beitrag Angestellte TV Hessen
Beitrag Angestellte TVöD und SuE
Beitrag Extratarife
Wer kann Mitglied werden?
Wir vertreten Kolleginnen und Kollegen, die in pädagogischen und wissenschaftlichen Berufen arbeiten: In Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen und anderen pädagogischen Einrichtungen. Auch Studierende und arbeitslose Pädagoginnen und Pädagogen sind gleichberechtigte Mitglieder in der GEW.
Wir gestalten Bildung
Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung. Wir machen uns stark dafür. Und wir machen uns stark für das Recht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem.
Kontoauszug
Der Jahresbeitrag für 2019 wird auch auf dem Kont-auszug mit der Abbuchung im Februar, März, April usw. ausgewiesen. Dort findet man neben den üblichen Daten auch die Information über die Höhe des im vergangenen Jahr insgesamt abgebuchten Beitrags. In aller Regel kann dieser Betrag übernommen und der Steuererklärung 2019 Auszug für eine eventuelle Kontrolle durch das Finanzamt aufgehoben werden.
Online abrufen
Die Einrichtung des Zugangs ist nicht schwer:
1. Auf der Bundesseite der GEW registrieren (Name und Kennwort vergeben und sich merken) bzw. anmelden (mit dem gemerkten Namen und Kennwort) https://www.gew.de/anmeldung
2. Links neben dem Mitgliederforum erscheint der rote Button "Beitragsbescheinigung", diesen anklicken, auf der Seite unten "Ja, meine Beitragsbescheinigung jetzt herunterladen" anklicken. Nach dem Herunterladen kann sie gedruckt und gespeichert werden.