Berufsrechtsschutz der GEW Hessen

Die Landesrechtsstelle berät Sie und kann Rechtsschutz gewähren. Vorausgesetzt, Sie sind Mitglied der GEW Hessen und zahlen Ihren satzungsgemäßen Beitrag. 

Neben den für die Prüfung des Falles erforderlichen Unterlagen müssen Sie einen formellen Rechtsschutzantrag stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Landesrechtsstelle oder den GEW-Bezirken.

Hinweis: Für eine reine Beratung durch die Landesrechtsstelle müssen Sie keinen Rechtsschutzantrag stellen.