GEW fordert Vorgesetzte zur Einhaltung ihrer Pflichten auf!!

Mitbestimmung in Zeiten der Pandemie stark eingeschränkt

In einer gemeinsamen Erklärung von mehreren GEW-Personalräten wurde am 29.9. Bilanz über die Mitbestimmung unter Pandemiebedingungen gezogen.

 

Dabei wurden zahlreiche Beispiele aus der Praxis angeführt, bei denen die Dienststellen zentrale Pflichten zur Mitbestimmung der Kolleginnen und Kollegen nicht umgesetzt haben. Diese sind sowohl im hessischen Personalratsgesetz (HPVG), als auch in der Konferenzordnung zu den Schul-, Gesamt-, Fach- und Klassenkonferenzen geregelt.

 

Insbesondere wurde kritisiert, dass in den vergangenen Pandemiezeiten die Umsetzung dieser Mitbestimmungsmöglichkeiten besonders stark eingeschränkt wurde. Ein Trend den man aber teilweise bereits in weiter zurückliegenden Zeiten auch schon beobachten konnte.

In der nachfolgenden Erklärung finden sich Beispiele dafür aus allen Ebenen des Schuldienstes (HKM, Schulamt, Schulleitungen vor Ort).

Die GEW fordert die Leiter der jeweiligen Dienststellen auf, zukünftig die Regelungen zur Mitbestimmung der Kolleginnen und Kollegen vollumfänglich einzuhalten.

Beispiele dafür finden sich auch in den nachfolgenden Dokumenten:

-Erklärung der GEW-Personalräte

-Aufgaben von Personalräten an den Schulen vor Ort

- Rechte und Zuständigkeit der Konferenzen

Kolleginnen und Kollegen, die dazu konkrete Fragen haben, können sich direkt an den Kreisvorstand wenden, gerne unter  r.amann@gew-odw.de oder Kontakt über eine der GEW-Vertrauenspersonen an den Schulen aufnehmen.